Informationen zur Kontoänderung:
- Wechsel der Bankverbindung.
- Der Kontoinhaber lässt sich von seiner Bank ein neues Konto für die SEPA-Lastschrift für unsere Einzüge erteilen.
- Bei mehreren Objekten mit gesonderten Kontonummern für den Lastschrifteinzug hat der Kontoinhaber jeweils ein gesondertes SEPA-Mandat zu erteilen.
- Eheleute führen ein gemeinsames Konto, die Mandatsreferenzist stets auf einen Ehegatten ausgestellt.
- Nach dem Ableben dieses Ehegatten muß der überlebende Ehegatte ein neues SEPA-Mandat
(auch bei weiter bestehendem Konto, da Personenänderung) erteilen.
- In all diesen Fällen bitten wir Sie, das notwendige SEPA-Lastschriftformul